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"Guter Hoffnung sein" - Schwangerschaftsvorsorge aus medizinischer Perspektive
Eine Zusammenfassung der Zoom-Veranstaltung mit der Gynäkologin Dr. med. Danielle Hagelauer
„Eigentlich sollte Schwangerschaftsbetreuung nicht so streng getrennt werden – in die gynäkologische Vorsorge und Hebammenvorsorge. Es gehe um das Wohl der Schwangeren und vor allem um einen guten Weg in das Leben für das Baby. Dazu leisteten die verschiedenen Berufsgruppen ihre jeweils wichtigen Beiträge in guter Kooperation“, so begann Dr. Hagelauer ihre lebendigen Ausführungen im Rahmen einer Zoomfortbildung. Zugeschaltet hatten sich Schwangere, Hebammen und Beraterinnen.
Schwangerschaftsvorsorge in diesem Ausmaß sei deutsch und sehr durchgeplant – wie nur in wenigen anderen Ländern. Der Mutterpass dokumentiere den Weg der Schwangerschaft, das Befinden des Babies – in diesen sollten alle erhobenen Werte eingetragen werden.
Schwangerschaft sei ein Weg mit Aushalten, mit Unsicherheiten, mit Einschränkungen und „keine Amazon Prime Bestellung“. Er bedarf der Mitwirkung aller, Vertrauen und der guten Kommunikation. „Es gibt nicht nur gute Botschaften“.
Untersuchungen:
Die Blutgruppe der Mutter sei für die Vorbeugung einer Rhesusunverträglichkeit von Bedeutung. Durch neue genetische Untersuchungen könne man der Schwangeren unnötige Antikörpergaben ersparen.
Es erfolgen Untersuchungen auf Infektionserkrankungen (Syphilis, Hepatitis, HIV, Zytomegalie, Parvovirus…) um infektionsbedingten Entwicklungsschädigungen des Kindes möglichst vorzubeugen oder den Geburtsmodus anzupassen.
Darüber hinaus erfolgen regelmäßige Gewichts- und Blutdruckmessungen bei der Schwangeren und ein Zuckertest um einer „Schwangerschaftsvergiftung“ einem Schwangerschaftsdiabetes“ vorzubeugen.
Drei reguläre Ultraschallkontrollen dienen zuerst dem Feststellen der Schwangerschaft, Lage und Zahl der Kinder, weiterhin der Wachstumskontrolle und groben Organorientierung. Eine auffällig verdickte Nackenfalte des Ungeborenen wie andere Auffälligkeiten werden angesprochen und evtl. in einem Perinatalzentrum weiter abgeklärt.
Zur Abklärung von genetischen Veränderung ohne Nebenwirkungen für Mutter und Kind (im Gegensatz zu Fruchtwasseruntersuchungen und Chorionzottenbiopsien) dient der NIPT: N (nicht)I (invasiver) P(pränataler) T (Test) aus mütterlichem Blut ab der 10. Schwangerschaftswoche zum Hinweis auf Trisomie 21, Trisomie 13 und 18. Er ist seit 2022 für Kassenpatienten zugelassen und nicht unumstritten.
Er bedarf (auch im Vorfeld) einer eingehenden Beratung – weil auffällige Befunden weitere Bestätigungsuntersuchungen nach sich ziehen und weitreichende Entscheidungen (Schwangerschaftsabbruch aus mütterlichen Gründen) nach sich ziehen können.
Diese Erfahrungen bestätigen auch die anwesenden Beraterinnen der Katharina Kasper Stiftung und des Diakonischen Werkes.
Im anschließenden Austausch wurde die Komplexität der Thematik zwischen „einfach guter Hoffnung sein – die Dinge laufen lassen- Risiken zu verharmlosen und dem Bedarf nach maximaler Kontrolle – der Durchführung aller Untersuchungen und dem Gewinnen vermeintlicher Sicherheit diskutiert.
Beide Extreme mögen schwierige Konstellationen erzeugen. Die Gynäkologin und die Hebamme sehen manche vermeidbaren Risiken und die Verantwortung vor allem für das Kind.
Zum Abschluss verabschiedete Dr. Rieke die engagierte Referentin und dankte für die Kompetenz und menschliche Offenheit.